Callcenter CCC: GPA-DJP fordert Wiedereinstellung der gekündigten BetriebsratskandidatInnen

Gewerkschaft sieht zusätzlich unerlaubte Wettbewerbsvorteile durch permanente Nichteinhaltung von Rechten der Angestellten

Die Arbeitsbedingungen in den österreichischen Callcentern haben sich nicht zuletzt aufgrund der Initiativen der GPA-DJP in letzter Zeit zum Besseren verändert. Das zeigen auch jüngst erschienen Studien. "Es ist etwa gelungen, viele freie Dienstverhältnisse in Anstellungsverhältnisse umzuwandeln. Dennoch gibt es nach wie vor einzelne Callcenter-Betreiber, die offenbar nicht wahr haben wollen, dass auch für diese qualifizierte Dienstleistungsbranche arbeitsrechtliche Standards gelten und einzuhalten sind.

MitarbeiterInnen des Callcenters CCC hatten Ende Jänner 2008 eine Betriebsversammlung zur Abhaltung einer Betriebsratswahl einberufen und dort einen Wahlvorstand gewählt. Nun wurden ausgerechnet jene Beschäftigten gekündigt, die für den Betriebsrat kandidieren wollen bzw. sich dafür einsetzen.

"Die gekündigten MitarbeiterInnen erhalten jede Unterstützung der GPA-DJP und es wurden bereits die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet. Wir fordern die Geschäftsführung auf, die Kündigungen zurück zu nehmen", so Proyer.

Obwohl die Beschäftigten des Callcenters nun angestellt wurden, kommt es nach wie vor zu großen Problemen, etwa bei der Ausstellung von Dienstzettel, der Abgeltung des Teilzeitzuschlages, der Bezahlung von Urlaub oder des Krankenentgeltes. Auch die korrekten Einstufungen in die bestehende Kollektivvertragssruktur des Gewerbekollektivvertrages zwecks Ermittlung der richtigen Mindestgrundgehälter ist laut GPA-DJP immer wieder Konfliktgegenstand.

"Jüngste Vorkommnisse etwa im Wiener Callcenter CCC machen auf Grund mangelnder Einsicht des Managements weitere rechtliche Schritte, wie etwa Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs unumgänglich", kündigt der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP), Karl Proyer an.

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