Angriff auf Kollektivverträge

Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ermöglichen es in Hinkunft Unternehmen mit einem Firmensitz in einem EU-Billiglohnland Kollektivverträge auszuhebeln.

Anhand von Arbeitskonflikten in Schweden, Finnland und Niedersachen fällten die obersten EU-Richter folgendes Urteil: Unternehmen, die einen Firmensitz in einem Billiglohnland der EU haben, dürfen in allen anderen EU-Staaten Beschäftigte unter dem Kollektivvertrag zahlen (in Schweden zahlte eine estnische Firma 50% unter KV!).

Beim Frachtschiff-Unternehmen DDSG Cargo wollte der auf Zypern angesiedelte Eigentümer per 1.10.2008 den gesamten Schiffsdienst in die ungarische "Schwester" Mahart-Duna-Cargo auslagern. Damit würde der österreichische Kollektivvertrag umgangen, die MitarbeiterInnen müssten auf denselben Schiffen wie bisher arbeiten, "aber um weniger Geld und ohne soziale Absicherung", kritisiert die Gewerkschaft vida. Die Beschäftigten würden Ansprüche aus Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung verlieren.

Bei einer Betriebsversammlung protestierte die Belegschaft gegen die drohenden Verschlechterungen und drohte mit Kampfmaßnahmen. Jetzt gilt es den Arbeitskampf unter Einbeziehung der Beschäftigten zu organisieren!

Infos: Werkstatt Frieden und Solidarität/vida
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