Ein Fall fürs Volxgericht 1

Sie verhielten sich plötzlich wie die TerroristInnen", klagte jener französische Unternehmer, dessen ArbeiterInnen kürzlich damit drohten, die Fabrik samt Gerätschaften in die Luft zu jagen. Jahrelang habe er mit seinen klugen Entscheidungen doch für ihren Lohn und den Unterhalt ihrer Familien gesorgt – und nun sei dies alles nichts mehr wert.

Natürlich stimme die Argumentation der Volxanwältin, dass die Löhne in letzter Zeit unregelmäßig und in manchen Fällen sogar überhaupt nicht ausgezahlt worden seien. Aber schließlich seien es wirtschaftlich schwere Zeiten und die Verlagerung der Produktion ins Ausland hätte eine Menge Geld verschlungen.

Die Androhung der Schließung der Fabriksanlage sei aber nun wirklich nicht mit Terror gleichzusetzen, auch wenn dadurch wohl die Lebensgrundlage der Betroffenen bedroht sei. Immerhin könne sich jede(r) auf dem freien Markt jederzeit einen neuen Job suchen. Dass mehrere Unternehmen im Umkreis ebenfalls ihre Produktion auslagern werden, dafür sei er persönlich wohl wirklich nicht verantwortlich. Harte Zeiten verlangen eben nach harten Entscheidungen – vor allem in einer so globalisierten Gesellschaft. Mit ein bisschen Flexibilität würde sich doch bestimmt für jede(n) ein Plätzchen finden lassen.

Sein eigener Lebensunterhalt sei durch die Fortführung des Standortes natürlich nicht sofort bedroht gewesen – "den Urlaub auf Capri habe ich aber vorsichtshalber abgesagt". In weiterer Folge hätte er aber bei den hohen Löhnen und Nebenkosten wie etwa Sozialversicherung etc. nicht mit der Konkurrenz mithalten können. Deshalb würde sich auch der hohe Aufwand der Verlegung rechnen. Vielleicht könne er dort ja sogar die Produktion wieder erweitern und damit mehr ArbeiterInnen ihren Lebensunterhalt sichern – "als UnternehmerInnen haben wir ja schließlich auch einem sozialen Gewissen zu folgen."

Ebendies sprach die Volxanwältin dem Unternehmer aber in ihrem Schlussplädoyer ab, die mit beeindruckenden Zahlen die hohe Produktivität und Gewinnspanne des Betriebes in den letzten Jahren nachwies. Die Forderung nach höheren Abfertigungen von einigen Angestellten wurde dennoch zurückgewiesen, weil das Unternehmen ohne Entschädigungszahlungen unter Kontrolle der Werktätigen vergesellschaftet und somit das wirtschaftliche Gebaren in die Hände der ArbeiterInnen gelegt wurde. "Diesmal sprengten wir nicht die Fabrik, sondern das wirtschaftliche System dahinter", wurde eine Arbeiterin anschließend zitiert.

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