Angeklagt wegen Zivilcourage und Antifaschismus
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- Erstellt am Montag, 11. Mai 2015 07:22
- von Axel Magnus, Betriebsratsvorsitzender SDW & Lis Mandl
„Recht sprechen heißt nicht Gerechtigkeit sprechen“ lautete ein Feststellung des Vortragenden bei einer Einführungsvorlesung am Juridikum vor über 15 Jahren. Die Frauenberatungsstellen wissen seit langem um die Richtigkeit dieser Aussage. Mit der jüngsten Verurteilung zweier Gewerkschafter, die sich gegen einen Nazi-Angriff zu Wehr setzten, scheint Justitia ihre blinden (rechten) Flecke weiter auszubauen.
2013 wurden eine Veranstaltung der KOMintern in den Räumen der ATIGF im EKH (Ernst Kirchweger Haus) von Anhängern des Fanclubs „Unsterblich Austria“ gestürmt – ganz gezielt, um „Linke und MigrantInnen aufzumischen“. „Unsterblich“ ist eine rechtsextreme Gruppierung, die immer wieder durch ihre Nazisymbolik und Gewaltbereitschaft auffällt. Sie wird deswegen von Austria Wien auch nicht mehr als Fanclub anerkannt. Trotzdem wehrten Staatsanwaltschaft und Richter jeden Versuch ab, die politische Komponente des Angriffs (welche sogar der Verfassungsschutz in den Anzeigen formulierte) im Prozess zuzulassen.
Beherzte GewerkschafterInnen versuchten die Angreifer abzuhalten und es gelang ihnen auch, einige zu stellen, um sie der Polizei zu übergeben. Genau dieses Verhalten wurde ihnen beim Prozess zum Verhängnis. Neun Verdächtigte wurden festgenommen (zwei davon waren wegen Wiederbetätigung vorbestraft), sieben wurden wegen Hausfriedensbruchs angezeigt, einer zusätzlich wegen leichter Körperverletzung. Fünf der sieben rechten Angeklagten wurden freigesprochen, einer wegen Hausfriedensbruchs zu zwölf Monaten bedingt verurteilt. Jener Angreifer, der einen Aktivisten von KOMintern auf der Stiege krankenhausreif geschlagen hatte, wurde zwar schuldig gesprochen, aber mit 14 Monaten bedingt für leichte Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu einer unglaublich geringen Strafe verurteilt.
Doch auch zwei Aktivisten der KOMintern wurden im Rahmen des Prozesses im Nachhinein wegen Körperverletzung angezeigt und am 20. April 2015 wegen schwerer (!) Körperverletzung ebenfalls zu zwölf Monaten bedingt verurteilt! Dieses Urteil ist ein Skandal und ein Mahnruf für alle antifaschistischen GewerkschafterInnen, die damit kriminalisiert werden. Es belegt leider einmal mehr, dass wir uns bei der Bekämpfung des Faschismus nicht auf den bürgerlichen Staatsapparat verlassen können.
Die betroffenen Kollegen von KOMintern haben Einspruch eingelegt und werden gegen dieses Urteil berufen. Das ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Zur Unterstützung der betroffenen Kollegen kann auf folgendes Konto gespendet werden – die Spenden werden ausschließlich zweckgebunden verwendet:
IBAN: AT47 1400 0011 1006 0625
BIC: BAWAATWW
lautend auf KOMintern, bitte unbedingt “Prozesse” unter Verwendungszweck angeben.
Niemals vergessen! Solidarität für unsere KollegInnen!